Wie verlogen ist der Koran?
Der Konsum von Alkohol gilt sowohl im sunnitischen als auch im schi’itischen Islam und in allen Rechtsschulen als haram. Diese Haltung ist auf die in traditionellen Kreisen des Islams gebräuchliche Abrogation koranischer Bestimmungen zurückzuführen. Das stufenweise erfolgte Verbot des Alkoholkonsums, vom mekkanischen Vers bis zum spätmedinensischen Vers stellt die Koranexegese in der oben geschilderten Chronologie der Offenbarung dar. Die Koranverse bestätigen, dass zur Zeit Mohammeds Handel mit Wein getrieben wurde und ihn seine muslimischen Zeitgenossen als berauschendes Getränk genossen haben.
Auch Hartmut Bobzin weist aufgrund Sure 4:43 darauf hin, dass ein absolutes Alkoholverbot im Islam im Koran nicht von Anfang an bestanden haben kann und verweist dabei auch darauf, dass Wein als eine der guten Gaben Gottes genannt ist Das Verbot, in der Trunkenheit zu beten, ist wahrscheinlich erst im vierten Jahr nach der Auswanderung in Medina entstanden. Im Paradies werden den Gläubigen u. a. auch „Bäche mit Wein“ versprochen, der laut Korankommentatoren allerdings keine berauschende Wirkung haben soll. Erst die jüngste der oben genannten Verse. [Wiki]
Alkohol zu trinken oder herzustellen, war in den Vereinigten Arabischen Emiraten verboten. Heute darf man beides – trotz islamischem Recht. Die NZZ berichtet hier über die Gratwanderung zwischen Glauben und Genuss: “Biertrinkende Einwohner der Emirate in einer Brauerei-Gaststätte: Wie passt das zusammen? Und vor allem: Sind alkoholische Getränke im Islam nicht verboten?”
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