Internet Law: Abmahnwelle in Deutschland wegen Embedded Content auf Webseiten

Abstruses Urteil zu Google Fonts aus München sorgt für Abmahnwelle in Deutschland

Webseitenbetreiber können auf der eigenen Webseite “fremde Inhalte” einbinden (embedden): Seien das nun Bilder, Youtube-Videos oder Google Fonts, um die Lesbarkeit der eigenen Webseite zu verbessern. “So funktioniert das Internet”. Aber auch Code-Snippets, um z.B. Statistiken wie Google Analytics zu nutzen, fallen ggf. darunter. Deshalb rollt aktuell eine Abmahnwelle wegen Google Analytics los, wie heise online berichtet.

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