Tourismus: Abgaben und Steuern – lästige Nebenkosten

Kurtaxe, Tourismusabgabe, Touristen-Einreisegebühr oder Resort Fee

Die Ortstaxe (auch: Aufenthaltsabgabe, Beherbergungstaxe, Gästetaxe, Kurabgabe, Kurtaxe, Nächtigungtaxe oder Kurbeitrag) ist eine Form einer Tourismus- oder Fremdenverkehrssteuer. Dabei handelt es sich um eine Gemeindesteuer, die in aller Regel auf Gemeindeebene je Person und entgeltlicher Übernachtung in einem Gemeindegebiet erhoben wird.

Das Entrichten einer Kurtaxe war schon 1507 in Baden-Baden, das seit 1306 Baderecht (Thermalquellen) hatte, üblich. In Österreich lässt sich die Existenz solcher Abgaben jedenfalls ab 1842 im Kurort Bad Ischl nachweisen. Mit Aufkommen des Fremdenverkehrs in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden derartige Nächtigungsabgaben in vielen Orten üblich und trugen wesentlich zur Finanzierung und Blüte der Fremdenverkehrsorte bei. [Wiki]

Bali verlangt eine Touristen-Einreisegebühr, die Casinos in Las Vegas eine Resort Fee von bis zu 50 U$. Deutschland kann das auch, wie t-online in diesem Beitrag berichtet: „An der Spitze des Rankings stehen drei Gemeinden: Wiesbaden, Hürtgenwald unweit der Eifel und die kleine Nordseeinsel Spiekeroog. Alle drei Gemeinden verlangen in der Hauptreisezeit satte fünf Euro pro Tag von Besuchern.“

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